Anwaltskanzlei Heiko Hecht & Kollegen
Anwalt Erbrecht Hamburg

Anwaltskanzlei Heiko Hecht
Anwalt Erbrecht Hamburg

Tel: 040 74214695


Hafencity Hamburg, Am Kaiserkai 1
und Hamburg-Finkenwerder


Unfall bei der Nahrungsaufnahme kein Arbeitsunfall

Wer während der Arbeit etwas trinkt und sich hierbei Zähne ausschlägt, kann von der Berufsgenossenschaft keine Anerkennung dieses Geschehens als Arbeitsunfall verlangen.


Denn die Nahrungsaufnahme ist grundsätzlich als ein menschliches Grundbedürfnis zu werten. Das gilt auch dann, wenn die Nahrungsaufnahme in einem Zeitpunkt erfolgt, in welchem man auf die Betriebsbereitschaft eines Arbeitsgerätes wartet.

In dem zugrunde liegenden Sachverhalt wartete der Arbeitnehmer auf die erneute Betriebsbereitschaft eines Kopierers zwischen zwei Kopiervorgängen. Etwas hektisch setzte er in diesem Zeitraum eine Glasflasche an die Lippen und schlug sich mit dieser mehrere Zahnspitzen aus.
 
Sozialgericht Dresden, Urteil SG DD S 5 U 113 13 vom 01.10.2013
Normen: § 8 I S.1 SGB VII
[bns]
 
Erbfolgenbestimmung nahe Schenefeld, Erbschaftssteuer nahe Norderstedt, Rechtsanwalt Hamburg, Ehegattenerbrecht Hamburg, Enterbung Finkenwerder, Ehegatten Testament Buchholz in der Nordheide, Zugewinngemeinschaft Quickborn, Vorsorgevollmacht Stade, Vermoegen Finkenwerder, Alleinerbe Hamburg