Anwaltskanzlei Heiko Hecht & Kollegen
Anwalt Erbrecht Hamburg

b.) Beteiligungen an Gesellschaften

Gesellschaftsverträge, z.B. bei Unternehmen oder bei privaten Vermögensverwaltungsgesellschaften, enthalten oft Regelungen zum Todesfall eines Gesellschafters.

Diese gehen einer erbrechtlichen Regelung häufig vor, so dass die Auswirkungen der Gesellschaftsverträge bei der Gestaltung von Verfügungen von Todes wegen genau geprüft werden müssen.

 
Verteilung Vermoegen Hamburg, Teilungsanordnung Hamburg, Erbfolgenbestimmung Finkenwerder, Letztwillige Verfuegung Hamburg, Gemeinschaftliches Testament Quickborn, Testament Geesthacht, Anwaltskanzlei Erbrecht Hamburg, Verwandtenerbfolge Hamburg, Notarieller Erbvertrag nahe Buchholz in der Nordheide, Lebensversicherung Erbe Schenefeld