Anwaltskanzlei Heiko Hecht & Kollegen
Anwalt Erbrecht Hamburg

b.) Beteiligungen an Gesellschaften

Gesellschaftsverträge, z.B. bei Unternehmen oder bei privaten Vermögensverwaltungsgesellschaften, enthalten oft Regelungen zum Todesfall eines Gesellschafters.

Diese gehen einer erbrechtlichen Regelung häufig vor, so dass die Auswirkungen der Gesellschaftsverträge bei der Gestaltung von Verfügungen von Todes wegen genau geprüft werden müssen.

 
Vorsorgevollmacht Quickborn, Gemeinschaftliches Testament Buchholz in der Nordheide, Ausgleich Vorempfaenge Finkenwerder, Testamentsvollstrecker nahe Norderstedt, Privatschriftliches Testament Finkenwerder, Erbschaftssteuer nahe Buchholz in der Nordheide, Testamentsformen Quickborn, Testamentsbeurkundung nahe Norderstedt, Verteilung Vermoegen nahe Pinneberg, Guetergemeinschaft Norderstedt